Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Als Heilpraktiker für Psychotherapie ist es mir per Gesetz leider nicht erlaubt, mit den Krankenkassen direkt abzurechnen.

 

Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung, sollten Sie sich direkt an Ihre Versicherung wenden.

 

Auch als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse für psychotherapeutische Sitzungen zu beantragen.

 

Dabei sollte Sie wie folgt vorgehen:

  • Fragen Sie den Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse, wie Sie erfolgreich einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können. Betonen Sie, dass die Therapie dringend erforderlich ist und Sie keinen Behandlungsplatz bei einem kassenzugelassenem Therapeuten innerhalb der nächsten Monate finden konnten.
  • Für die Antragstellung genügt ein i.d.R. ein formloses Schreiben, in dem Sie Ihre Gründe darlegen, warum Sie eine außervertragliche psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten.
  • Eine Notwendigkeits- bzw. Dringlichkeitsbescheinigung ausgestellt von einem Arzt oder Psychotherapeuten, dass die Psychotherapie notwendig, dringlich und nicht weiter aufschiebbar ist.
  • Nachweise, die belegen, dass Sie innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem zugelassenen Therapeuten erhalten haben. Manche Krankenkassen verlangen schriftliche Ablehnungen, anderen reichen Dokumentationen der Telefonate (Notizen über Datum, Uhrzeit und Ergebnis der Telefonate mit den Vertragspsychotherapeuten).

Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt dann als Privatbehandlung, die nachträglich von der Krankenkasse bezahlt wird. Sie reichen die Rechnung Ihrer Sitzungen bei der Krankenkasse ein, die Ihnen die Kosten dann erstattet.

 

Falls Sie noch Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie mich gerne kontaktieren.