Als Heilpraktiker für Psychotherapie ist es mir per Gesetz leider nicht erlaubt, mit den Krankenkassen direkt abzurechnen.
Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung, sollten Sie sich direkt an Ihre Versicherung wenden.
Auch als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse für psychotherapeutische Sitzungen zu beantragen.
Dabei sollte Sie wie folgt vorgehen:
Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt dann als Privatbehandlung, die nachträglich von der Krankenkasse bezahlt wird. Sie reichen die Rechnung Ihrer Sitzungen bei der Krankenkasse ein, die Ihnen die Kosten dann erstattet.
Falls Sie noch Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie mich gerne kontaktieren.
Praxis Frederic Springer | Sülzgürtel 23 | 50937 Köln
c/o Praxis Dr. Decker & Dr. Balthesen
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